Versicherungsrecht - Sachversicherung - Kaskoversicherung
"... Eine im Versicherungsrecht geschätzte Kanzlei, die in ...
Kfz-Haftpflicht- u. Sachversicherungsfällen einen guten Ruf genießt ..."
- aus JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009.
Kaskoversicherung (Fahrzeug, Boot/Schiff, Flugzeug)
Fahrzeug-Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung, auch Fahrzeugversicherung genannt, ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf. Man unterscheidet die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Boots-/Schiffs-Kaskoversicherung
Schäden am eigenen Boot oder im Fall eines Diebstahls deckt die Boots-Kaskoversicherung ab. Auch Kosten der Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung können zum Deckungsumfang genommen werden.
Als Sparte der Transportversicherung deckt die Schiffs-/See-Kaskoversicherung den Totalverlust und Teilschäden durch die Gefahren der See, Verschollenheit, Verfügung von hoher Hand oder Piraterie von Seeschiffen ab.
Luft-Kaskoversicherung
Die Luft-Kaskoversicherung deckt Kosten der Beschädigung und des Verlustes eines Flugzeugs am Boden, in der Luft, im Wasser und während eines Transportes.
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Norbert Meschkat
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ralf Nauert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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