Versicherungsrecht - Sachversicherung - Kaskoversicherung

"... Eine im Versicherungsrecht geschätzte Kanzlei, die in ...

Kfz-Haftpflicht- u. Sachversicherungsfällen einen guten Ruf genießt ..."

- aus JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009.

Kaskoversicherung (Fahrzeug, Boot/Schiff, Flugzeug)

Fahrzeug-Kaskoversicherung

 

Die Kaskoversicherung, auch Fahrzeugversicherung genannt, ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf. Man unterscheidet die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.

 

Boots-/Schiffs-Kaskoversicherung

 

Schäden am eigenen Boot oder im Fall eines Diebstahls deckt die Boots-Kaskoversicherung ab. Auch Kosten der Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung können zum Deckungsumfang genommen werden.

 

Als Sparte der Transportversicherung deckt die Schiffs-/See-Kaskoversicherung den Totalverlust und Teilschäden durch die Gefahren der See, Verschollenheit, Verfügung von hoher Hand oder Piraterie von Seeschiffen ab.

 

Luft-Kaskoversicherung

 

Die Luft-Kaskoversicherung deckt Kosten der Beschädigung und des Verlustes eines Flugzeugs am Boden, in der Luft, im Wasser und während eines Transportes.

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Ihre Ansprechpartner

 

Norbert Meschkat

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

Ralf Nauert

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

Tel. 06 41 - 98 44 13-0