"... Aufgrund ihrer Expertise in versicherungsspezifischen Fragen ist M&N
zunehmend interessant für die Beratung des regionalen Mittelstands."

- JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009

D&O Haftung / Regress

Haftung und Schaden droht dem Unternehmen, aber auch seinem Unternehmer, dem Management und Aufsichtsorganen nicht nur in jeder Leistungsphase, sondern schon ab und gerade bei der Gründung und Expansion.

 

Zunehmend haften bzw. werden Organmitglieder (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte) wegen Verletzung allgemeiner Pflichten einer ordentlichen Geschäftsausübung sowie in gesetzlich geregelten Einzelfällen (z.B. Pflicht zur Kapitalerhaltung) in Anspruch genommen. Die in Deutschland relativ neue „Organhaftpflicht-“, „Managerhaftpflicht-“ oder „D&O-" Versicherung gewährt Schutz vor Inanspruchnahme bei Schäden.

 

So sind wir bundesweit beratend und im Prozess zu Fragen der Innen- und Durchgriffshaftung von Vorständen und Aufsichtsorganen tätig, u.a. bei der

 

  • Organisation des Unternehmens unter Haftungsgesichtspunkten
  • Corporate Governance im Unternehmen
  • Fallgruppen-Definition des Risikos einer Haftung
  • Strategien zur Vermeidung der persönlichen Haftung
  • Konfliktfeld Geschäftsführung und Aufsichtsorgan
  • Absicherung über D&O-Versicherungen

und

  • Regress bzw. Regressabwehr bei Haftung von Organmitgliedern


Insbesondere hier prüfen wir Ihre Haftungssituation und begleiten Ihr Deckungskonzept; nicht nur bei Rechtsformen der

  • Aktiengesellschaft (AG) und
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

sonder auch bei

  • Genossenschaften (eG)
  • Vereinen (eV/neV)
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts (KöR)

 

Anfragebogen
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Nehmen Sie Kontakt auf.

Ihr Ansprechpartner

 

Ralf Nauert

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

Tel. 06 41 - 98 44 13-0

oder 069 - 97 546 246

 

ra.nauert(at)kanzlei-mn.de