Versicherungsrecht - Personenversicherung - Krankenversicherung - LASIK-Kosten

Kostenerstattung einer LASIK-Behandlung

 

Im Rahmen unserer versicherungsrechtlichen Ausrichtung beraten wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht und Medizinrecht zu Fragen der Kostenerstattung Ihrer Lasik-Behandlung gerne.

 

Wir haben bereits in mehreren Verfahren mit Erfolg Versicherungsnehmer vertreten, dass deren LASIK-OP eine medizinisch notwendige Heilbehandlung ist, deren Kosten von der Privaten Krankenvesrsicherugn (PKV) zu erstatten sind.

 

Gerne beraten wir Sie in Ihrer individuellen Situation und vertreten Ihre Interessen gegenüber Ihrer Krankenversicherung. Wir sind im Thema Erstattung von Behandlungskosten bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten tätig, vertreten ständig Versicherungsnehmer gegenüber deren leistungsunwilligen Versicherern.


Sollten auch Sie eine fachanwaltliche Vertretung gegen Ihren Versicherer benötigen, setzen wir uns gerne für Sie ein. Dazu bedarf es in der Regel keines persönlichen Gesprächs am Ort unserer Kanzlei. Maßgeblich kommt es nämlich auf die Versicherungsbedingungen und die medizinische Sachlage an, was durch Übersendung entsprechender Unterlagen erfolgen kann. Weitere Einzelheiten können dann auch telefonisch geklärt werden. Unsere Mandanten haben diese zeitsparende, effektive und dennoch individuelle Bearbeitung bis dato positiv bewertet; natürlich stehen wir auch weiterhin gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

 

Sofern Ihr Versicherer (PKV) die eingereichten Rechnungsbelege unberechtigt nicht ausgleichen oder zukünftige Behandlungskosten ausdrücklich nicht übernehmen will, befindet er sich nach einer solchen Erklärung in (Zahlungs)Verzug und hat dann zumindest die Kosten eines Rechtsbeistands nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu zahlen.

 

Wir geben Ihnen gerne hierzu und zu unseren Kosten - auch telefonisch - eine erste Auskunft.