Haftpflicht & Schaden

Im Haftungs- und Schadensrecht beraten wir nicht nur in Großschadenfällen außergerichtlich wie auch gerichtlich und sorgen für eine bundesweite qualifizierte Prozessführung durch den jeweiligen Sachbearbeiter des Falles. Es werden dabei vor allem Mandate aus folgenden Bereichen bearbeitet:

 

  • Allgemeine Haftpflicht
  • Kfz-Haftpflicht
  • Arzthaftung & Medizinschaden
  • Architekten- und Ingenieurshaftung
  • Industrie-Haftung
  • Organhaftung (D&O)
  • Produkt- und Betriebshaftung
  • Umwelthaftung
  • Kapitalanlagehaftung


Es ist selbstverständlich, dass eine Bearbeitung derartiger Mandate schadensrechtliche Spezialkenntnisse, etwa zum Personenschaden, Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, entgangenem Gewinn, Unterhaltsschaden, Haushaltsführungsschaden voraussetzt, die von hier mit ständiger fachlicher Fort- und Weiterbildung nach der Fachanwaltsordnung gesichert wird. Und zwar von jedem unserer Anwälte.

Unternehmer, Gesellschaften und Selbständige beraten wir in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten und vertreten diese bei der Abwehr bzw. Geltendmachung von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen außergerichtlich sowie vor Gericht.

Außerdem beraten wir hier im Vorfeld eines Schadens- bzw. Haftungsfalls; so u.a. im Bereich der D&O-Haftung (Organhaftung, Unternehmerhaftung), der Produkthaftung und dem Datenschutz.

Im Rahmen eines aktiven Damage- and Liability (D&L) Risk Managements / Compliance sind wir unmittelbare Ansprechpartner der Geschäftsleitung und begleiten Ihre Geschäftsmodelle von der Idee bis zur Umsetzung und Inbetriebnahme zusammen mit Ihren steuer- und gesellschaftsrechtlichen Beratern.