Rechtsgebiete - Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

 

Am häufigsten beginnt unsere Arbeit direkt nach einem Verkehrsunfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf uns verweisen. Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn wir beurteilen alle Haftungsfragen für Sie. Wir schätzen realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese durchsetzen können. Die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

 

Aber auch wenn ein Bußgeldbescheid droht, kommen Sie zu uns. Denn eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren lässt sich nur durchführen, wenn man sich des Beistandes eines Anwaltes bedient. Denken Sie daran: Sie können die Normen des Gerichtsverfahrens nicht im Einzelnen kennen. Und: Selbst ist man immer sein schlechtester Verteidiger. Argumente aus subjektiver Sicht können Sie eher be- als entlasten. Darüber hinaus kennen wir die Fehlerquellen, etwa beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Wir erkennen formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen und kennen die Tricks, mit denen zum Beispiel ein Führerscheinentzug noch vermieden werden kann (vgl. dazu auch OWi-Vertretung).

 

In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Anwalts kaum möglich. Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts werden nicht ausreichen. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es droht immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung gegen den Fahrer. Darüber hinaus müssen verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein berücksichtigt werden. Oft entscheidet sich der Ausgang dieser Folgeprobleme mit den ersten Schritten der Verteidigung gegen den strafrechtlichen Vorwurf. Kommen Sie daher lieber gleich zu uns (vgl. dazu auch Strafrechts-Vertretung).