Versicherungsrecht - Kraftfahrtversicherung

"... Eine im Versicherungsrecht geschätzte Kanzlei, die in ...

Kfz-Haftpflicht- u. Sachversicherungsfällen einen guten Ruf genießt ..."

- JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009.

Kraftfahrtversicherung

Wir betreuen und beraten Versicherungsunternehmen, Privatpersonen und Firmen in allen haftungs- und deckungsrechtlichen Fragen der KfZ-Versicherung, u.a.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Fahrzeugvoll- und teilversicherung (Kasko)
  • Verkehrs-Service-Police (Schutzbrief)

    sowie      

  • Reiseversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • CAP-Versicherung (Leasing)

 

Durch die Kfz-Haftpflicht sind Schäden versichert, bei denen durch ein anderes Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden, oder Vermögensschäden entstehen. Der Betroffene soll dabei finanziell so entschädigt werden, als wäre der Unfall gar nicht passiert. Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers übernimmt nur die Vollkaskoversicherung. Neben dem Versicherungsnehmer sind der Halter, der Eigentümer und der Fahrer versichert. Wer ohne Haftpflicht fährt, macht sich strafbar. Anders als bei der Kaskoversicherung gilt bei der Haftpflicht Aufnahmezwang. Kein Antrag darf von einer Versicherung abgelehnt werden. Auch dann nicht, wenn ein Fahrzeugbesitzer bereits in mehrere Unfälle verwickelt war.

Die Kaskoversicherung ersetzt Sachschäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder den Diebstahl des eigenen Fahrzeugs entstehen. Dabei sind nicht alle Fahrzeug- und Zubehörteile mitversichert. Bestimmte Teile können gegen einen Beitragszuschlag versichert werden. Was versichert ist und was nicht, ist der so genannten "Teileliste" aufgeführt. Diese Liste ist Bestandteil der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die Sie sich rechts per Klick einsehen und auch herunterladen können. Dazu gehören zum Beispiel auch das amtliche Kennzeichen, Packtaschen (soweit verschweißt, verschraubt oder angeschlossen) und ein am Helmschloss montierter Sturzhelm. Einige Teile können gegen Aufpreis mitversichert werden, beispielsweise eine nachträglich montierte Vollverkleidung, die der normale Versicherungsumfang nicht deckt.

Der Schutzbrief ist eine Zusatzleistung, die in der Regel in Kombination mit der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung abgeschlossen werden kann. Das versicherte Fahrzeug bekommt kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, bei einem Unfall im Urlaub und dadurch entstandene Schäden (Rückholservice, Krankheit etc.) oder bei Diebstahl. Deshalb wird der Schutzbrief auch Verkehrs-Service-Police genannt.