... für wen? - Unsere Mandanten!

  • Für Versicherer liegt unser Schwerpunkt neben der Abwehr unbegründeter Haftungsansprüche Dritter auch in der Abwehr von Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis etwa im Sachversicherungsbereich, der Betrugsabwehr und Geltendmachung von Regressansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Versicherungsnehmer, Mitverursacher und anderweitig beteiligte Dritte.

    Versicherungsnehmer von Versicherern, die von hier nicht ständig vertreten werden, beraten und vertreten wir ebenso bei Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis gegenüber dem Versicherer; hier insbesondere im Bereich der Haftpflichtdeckung, Sachversicherung und Personenversicherung.

  • Unternehmer, Gesellschaften und Selbständige beraten wir in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten und vertreten diese bei der Abwehr bzw. Geltendmachung von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen außergerichtlich sowie vor Gericht.

    Außerdem beraten wir hier im Vorfeld eines Schaden- bzw. Haftungsfalls; so u.a. im Bereich der D&O-Haftung, der Produkthaftung und dem Datenschutz. Im Rahmen eines aktiven Damage- and Liability (D&L) Risk Managements sind wir unmittelbare Ansprechpartner der Geschäftsleitung und begleiten Ihre Geschäftsmodelle von der Idee bis zur Umsetzung und Inbetriebnahme.

    Im Arzt- und Medizinrecht 
    beraten wir Ärzte und medizinische Zentren sowie Krankenhäuser und Kliniken nicht nur im Rahmen des Risikomanagments und zusammen mit deren Haftpflichtversicherungen in konkreten Haftungsfällen, sondern betreuen unsere Mandanten als Medizinrechtsberater (JusCurandi) umfassend in allen Belangen Ihrer Tätigkeit.

    Architekten und Ingenieure
    vertreten wir bei Haftungsvorwürfen mangelhafter Erstellung der Planung, Fehler in der Vergabe eines Bauvorhabens oder sonstiger Verletzungen vertraglicher Pflichten, und prüfen und beraten deren Deckungssituation.

    Im Speditions- und Logistikrecht vertreten wir ansässige Unternehmen in all ihren fachspezifischen rechtlichen Belangen.

  • Vereine, Verbände und Körperschaften beraten wir ebenfalls in versicherungs-, schadens- und haftungsrechtlichen Angelegenheiten, vertreten diese aber auch bei der Abwehr bzw. Geltendmachung von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen außergerichtlich sowie im Prozess.

    Im Pferdesportrecht unterstützen wir Sie zudem umfassend bei der Realisierung Ihrer persönlichen oder Vereins- bzw. Verbandsziele; so u.a. bei der Durchführung von Hauptversammlungen sowie satzungs-, vertrags- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

  • Privatpersonen vertreten wir vornehmlich bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten und bei der Verteidigung gegen unberechtigte Haftungsansprüche sowie als Versicherungsnehmer gegenüber unbegründet Deckung ablehnenden Versicherern.

    Zudem vertreten wir Privatpersonen im gesamten Verkehrs- sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.