Oldtimer-Recht
Oldtimer kaufen oder verkaufen muss gekonnt sein; insbesondere hinsichtlich der Absicherung des Kaufpreises, der Gewährleistung bzw. Ausschluss der Gewährleistung oder auch der Originalität und des Eigentumsnachweises.
Verkehrsunfälle mit Oldtimern ist keine normale Unfallregulierung. Aufgrund des Alters der Fahrzeuge ergeben sich mit der gegnerischen Haftpflicht- oder der eigenen Kaskoversicherung oft besondere Probleme.
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Ihr Ansprechpartner
Norbert Meschkat
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Tel. 0641 98 44 13-0
ra.meschkat(at)kanzlei-mn.de





